Erwägungsgrund 22 32005R0183
Bei mehreren aufeinander folgenden Futtermittelskandalen hat sich gezeigt, dass Fehler auf einer Stufe der Futtermittelherstellungskette erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können. Die Besonderheiten der Erzeugung von Futtermitteln und die Komplexität der Futtermittelvertriebskette erschweren die Marktrücknahme von Futtermitteln. Die Kosten für die Behebung wirtschaftlicher Schäden auf allen Stufen der Futtermittel- und Lebensmittelherstellungskette werden häufig aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Behebung dieser wirtschaftlichen Folgen zu geringen Kosten für die Gesellschaft könnte verbessert werden, wenn der Unternehmer, dessen Tätigkeit zu wirtschaftlichen Schäden im Futtermittelsektor führt, dafür haftbar gemacht wird. Die Einführung eines allgemeinen obligatorischen Systems der finanziellen Haftung und der Finanzgarantien, z. B. in Form einer Versicherung, das für alle Futtermittelunternehmer gilt, ist jedoch möglicherweise nicht machbar oder zweckmäßig. Die Kommission sollte daher diese Frage unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften über die Haftung in anderen Bereichen wie auch der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Systeme und Praktiken eingehender prüfen. Die Kommission sollte zu diesem Zweck einen Bericht, gegebenenfalls zusammen mit Gesetzgebungsvorschlägen, vorlegen.