Erwägungsgrund 23 32005R0183
In die Gemeinschaft eingeführte Futtermittel müssen den allgemeinen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den Einfuhrbedingungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz entsprechen. Um Störungen des Handels zu vermeiden, sollten Einfuhren bis zum Erlass der Durchführungsbestimmungen weiterhin nach Maßgabe der Richtlinie 98/51/EG zugelassen werden.