Erwägungsgrund 28 32005R0183
Mit dieser Verordnung wird internationalen Verpflichtungen Rechnung getragen, die im Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen der WTO und in den internationalen Lebensmittelsicherheitsnormen des Codex Alimentarius enthalten sind.