Erwägungsgrund 10 32008R1276
Nach den bisherigen Erfahrungen ist ein Mindestsatz von 10 % für Verschlusskontrollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist ein Mindestsatz von 10 % für Verschlusskontrollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend.