Erwägungsgrund 16 32008R1276
Mit der Verordnung (EG) Nr. 159/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 800/1999 und (EG) Nr. 2090/2002 hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird wurden bestimmte Kontroll- und Meldeschwellen von 200 EUR durch 1000 EUR ersetzt. Es empfiehlt sich, 1000 EUR als Schwellenwert für die einschlägigen geltenden Kontroll- und Meldepflichten vorzuschreiben.