Erwägungsgrund 14 32008R1276
Die mit Risikoanalysen im Rahmen der Ausfuhrerstattungskontrollen gewonnene besondere Erfahrung sollte durch die allgemeinverbindliche Einführung des Risikomanagements untermauert werden.
Die mit Risikoanalysen im Rahmen der Ausfuhrerstattungskontrollen gewonnene besondere Erfahrung sollte durch die allgemeinverbindliche Einführung des Risikomanagements untermauert werden.