Erwägungsgrund 12 32008R1302
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Datenbank allen Einrichtungen gemein sein sollte, sollte der Datenfluss direkt zum Rechnungsführer der Kommission erfolgen.
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Datenbank allen Einrichtungen gemein sein sollte, sollte der Datenfluss direkt zum Rechnungsführer der Kommission erfolgen.