Erwägungsgrund 13 32008R1302
Um im Zeitraum zwischen einem nach Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung ergangenen Beschluss über den Ausschluss von einem Auftrag oder einer Finanzhilfe und der Festlegung der Ausschlussdauer durch die Einrichtung die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen, sollte letztere die vorläufige Registrierung einer Ausschlusswarnung beantragen können.