Erwägungsgrund 19 32008R1302
Der Informationsfluss zwischen den zugelassenen Nutzern der Ausschlussdatenbank sollte detailliert festgelegt werden, und für jede Ausschlusswarnung sollte eine Kontaktperson bestimmt werden, die den zugelassenen Nutzern der Ausschlussdatenbank nähere Informationen über die Warnung geben kann.