Erwägungsgrund 22 32008R1302
Die mit dem Betrieb der Ausschlussdatenbank verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten sollte in Übereinstimmung mit der auf die Mitgliedstaaten anwendbaren Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr erfolgen; beide Rechtsakte sind in vollem Umfang anwendbar.