Erwägungsgrund 17 32008R1302
Die Mitverantwortung der Durchführungsbehörden oder -stellen für die Daten, die der zuständigen Kommissionsdienststelle einerseits von der Verbindungsstelle und andererseits vom Rechnungsführer übermittelt werden, sowie ihre Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung sollten klar festgelegt werden.