Erwägungsgrund 15 32008R1302
Da sich Ausschlüsse nach Artikel 94 der Haushaltsordnung nicht (wie bei Artikel 93 Absatz 1 der Fall) auf einen generellen Ausschluss beziehen, sondern auf spezifische Aufträge oder Finanzhilfen, sollte der Registrierungszeitraum begrenzt und automatisch gelöscht werden.