Art. 82c 32008R0040
Fangbeschränkungen für Roten Thun im Ostatlantik für die traditionelle Küstenfischerei der Gemeinschaft
Im Rahmen der in Anhang ID festgesetzten Fangbeschränkungen wird die Fangbeschränkung für Roten Thun zwischen 8 und 30 kg für die traditionelle Küstenfischerei der Gemeinschaft und die Aufteilung dieser Fangbeschränkung auf die Mitgliedstaaten wie folgt festgelegt (in Tonnen): Spanien 263,21 Frankreich 61,01 EG 324,22