Erwägungsgrund 10 32009R0664
Bestimmte regionale Abkommen, auf die in bestehenden Gemeinschaftsrechtsakten Bezug genommen wird, sollten von dieser Verordnung ebenfalls erfasst werden.
Bestimmte regionale Abkommen, auf die in bestehenden Gemeinschaftsrechtsakten Bezug genommen wird, sollten von dieser Verordnung ebenfalls erfasst werden.