Erwägungsgrund 13 32009R0664
Verlangt die Kommission von einem Mitgliedstaat zusätzliche Informationen, um prüfen zu können, ob dem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilt werden sollte, Verhandlungen mit einem Drittstaat aufzunehmen, sollte sich ein solches Ersuchen nicht auf die Fristen, in denen die Kommission eine begründete Entscheidung über den Antrag des Mitgliedstaats erlassen muss, auswirken.