Verordnung (EG) Nr. 664/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen
Übergangsbestimmungen sollten für die Fälle vorgesehen werden, in denen ein Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung mit einem Drittstaat bereits Verhandlungen über ein Abkommen aufgenommen oder die Verhandlungen beendet, aber noch nicht seine Zustimmung bekundet hat, durch das Abkommen gebunden zu sein.
Erwägungsgrund 20 32009R0664Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen