Verordnung (EG) Nr. 664/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten Entscheidungen, die die Kommission im Rahmen dieser Verordnung trifft, informiert werden. Dabei sollten jedoch etwaige Vertraulichkeitsanforderungen in vollem Umfang eingehalten werden.
Erwägungsgrund 16 32009R0664Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen