Verordnung (EG) Nr. 664/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen
Es obliegt der Gemeinschaft, nach Maßgabe von Artikel 300 des Vertrags derartige Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und einem Drittstaat zu Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, zu schließen.
Erwägungsgrund 6 32009R0664Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen