Erwägungsgrund 22 32009R0664
Wenn der von der Kommission unterbreitete Bericht den vorläufige Charakter der vorliegenden Verordnung bestätigt, sollten die Mitgliedstaaten auch nach der Vorlage des Berichts die Möglichkeit haben, die Kommission über laufende oder bereits angekündigte Verhandlungen zu unterrichten, damit ihnen die Genehmigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen erteilt wird.