Art. 45 32009R0874
Inhalt der Beschwerde
Die Beschwerde muss enthalten:
a)
Angaben zur Person des Beschwerdeführers als Verfahrensbeteiligter gemäß Artikel 2 und, sofern der Beschwerdeführer einen Verfahrensvertreter bestellt hat, Namen und Anschrift des Vertreters;
b)
das Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt wird, und eine Erklärung darüber, in welchem Umfang eine Änderung oder Aufhebung der Entscheidung beantragt wird.