Art. 89 32009R0874
Veröffentlichung von Beschwerden und diesbezüglichen Entscheidungen
Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum von Beschwerden und das Datum der diesbezüglichen Entscheidungen, die Namen und Anschriften der am Beschwerdeverfahren Beteiligten sowie deren Anträge oder die Entscheidungen hierüber.