Erwägungsgrund 20 32011R1227
Es ist wichtig, dass die Kommission und die Agentur bei der Umsetzung dieser Verordnung eng zusammenarbeiten und die europäischen Netze der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber im Bereich Elektrizität und Gas und die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die nationalen Regulierungsbehörden, die zuständigen Finanzbehörden und andere Behörden in den Mitgliedstaaten wie die nationalen Wettbewerbsbehörden sowie betroffene Akteure wie organisierte Handelsplätze (z. B. Energiebörsen) und Marktteilnehmer angemessen konsultieren.