Erwägungsgrund 4 32011R1227
Die Energiegroßhandelsmärkte sind zunehmend unionsweit miteinander verflochten. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich oft über die nationalen Grenzen hinweg sowohl auf die Strom- und Erdgasgroßhandelspreise als auch auf die von den Verbrauchern und den Kleinstunternehmen zu zahlenden Endkundenpreise aus. Daher kann die Sorge um die Gewährleistung der Marktintegrität nicht nur eine Angelegenheit einzelner Mitgliedstaaten sein. Eine strenge grenzübergreifende Marktüberwachung ist von entscheidender Bedeutung für die Vollendung eines voll funktionsfähigen, als Verbund organisierten und integrierten Energiebinnenmarkts.