Erwägungsgrund 30 32011R1227
Wichtig ist, dass die Geheimhaltungspflicht für jene gilt, die vertrauliche Informationen gemäß dieser Verordnung erhalten. Die Agentur, die nationalen Regulierungsbehörden, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten die Vertraulichkeit, die Integrität und den Schutz der bei ihnen eingehenden Informationen sicherstellen.