Erwägungsgrund 28 32011R1227
Die Agentur sollte mit entsprechenden finanziellen Mitteln und Humanressourcen ausgestattet werden, damit sie die im Rahmen dieser Verordnung zugewiesenen zusätzlichen Aufgaben angemessen erfüllen kann. Zu diesem Zweck sollten bei dem in den Artikeln 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 vorgesehenen Verfahren für die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle ihres Haushaltsplans diese Aufgaben gebührend berücksichtigt werden. Die Haushaltsbehörde sollte Sorge dafür tragen, dass die höchsten Effizienznormen erfüllt werden.