Art. 7b 32011R1227
Veröffentlichung der LNG-Preisbewertungen und der LNG-Referenzwerte
(1)
Die LNG-Preisbewertung wird täglich veröffentlicht, und zwar spätestens bis 18.00 Uhr MEZ für die Bewertung der endgültigen Transaktionspreise. Neben der LNG-Preisbewertung veröffentlicht die Agentur außerdem täglich spätestens bis 19.00 Uhr MEZ oder so bald wie technisch möglich den LNG-Referenzwert.
(2)
Für die Zwecke dieses Artikels kann die Agentur die Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen.