Erwägungsgrund 9 32011R1227
Einzelhandelsverträge, in denen die Lieferung von Strom oder Erdgas an die Endverbraucher geregelt ist, sind nicht in gleicher Weise Marktmanipulationen ausgesetzt wie Großhandelsverträge, die ohne Schwierigkeiten ge- und verkauft werden können. Dennoch können Energieverbrauchsentscheidungen der größten Energienutzer die Preise auf den Großhandelsmärkten beeinflussen, was sich über nationale Grenzen hinweg auswirkt. Daher ist es sinnvoll, die Lieferverträge solcher Großnutzer zu prüfen, um die Integrität der Großhandelsmärkte zu gewährleisten.