Erwägungsgrund 10 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 1946/81 des Rates vom 30. Juni 1981 zur Beschränkung der Investitionsbeihilfen in der Milchproduktion ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1946/81 des Rates vom 30. Juni 1981 zur Beschränkung der Investitionsbeihilfen in der Milchproduktion ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.