Erwägungsgrund 14 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 2997/87 des Rates vom 22. September 1987 zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1986 und von Sondermaßnahmen für bestimmte Erzeugungsgebiete führte eine bis zum Jahr 1995 geltende Sondermaßnahme ein und ist daher nicht mehr wirksam.