Erwägungsgrund 25 32011R1229
Die Verordnung (EG) Nr. 660/1999 des Rates vom 22. März 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 und zur Festsetzung der Prämien und Garantieschwellen für Tabakblätter nach Sortengruppen und Mitgliedstaaten für die Ernten 1999, 2000 und 2001 betraf nur die Ernten der Jahre 1999, 2000 und 2001 und ist daher nicht mehr wirksam.