Erwägungsgrund 3 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 2052/69 des Rates vom 17. Oktober 1969 betreffend die gemeinschaftliche Finanzierung der Ausgaben für die Durchführung des Übereinkommens über die Nahrungsmittelhilfe ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.