Erwägungsgrund 15 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 1441/88 des Rates vom 24. Mai 1988 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein ermächtigte den Rat dazu, gewisse durch den Beitritt Portugals zu den Europäischen Gemeinschaften bedingte Übergangsbestimmungen anzupassen und ist daher nicht mehr wirksam.