Erwägungsgrund 9 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 1/81 des Rates vom 1. Januar 1981 zur Festlegung der Grundregeln für die Beitrittsausgleichsbeträge für Getreide war zur Anwendung im Übergangszeitraum nach dem Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften bestimmt und ist daher nicht mehr wirksam.