Erwägungsgrund 24 32011R1229
Die Verordnung (EG) Nr. 2802/98 des Rates vom 17. Dezember 1998 über eine Aktion zur Versorgung der Russischen Föderation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sah eine einzelne, einmalige Maßnahme vor und ist daher nicht mehr wirksam.