Erwägungsgrund 19 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 744/93 des Rates vom 17. März 1993 zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus bei der Lieferung anderer Erzeugnisse als Obst und Gemüse nach Portugal betraf die Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 3817/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus bei der Lieferung anderer Erzeugnisse als Obst und Gemüse nach Spanien auf Portugal, die später aufgehoben wurde, und ist daher nicht mehr wirksam.