Erwägungsgrund 12 32011R1229
Die Verordnung (EWG) Nr. 3033/83 des Rates vom 26. Oktober 1983 zur Aufhebung des Beitrittsausgleichsbetrags für Likörweine war zur Anwendung im Übergangszeitraum nach dem Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften bestimmt und ist daher nicht mehr wirksam.