Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das wirtschaftliche Wohlergehen der Union wird von anhaltender Kreativität und Innovation getragen. Soll der Wohlstand der Union auch künftig gesichert werden, so sind Maßnahmen zum wirksamen Schutz von Kreativität und Innovation unverzichtbar.
Erwägungsgrund 1 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen