Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein solider, harmonisierter und schrittweiser Ansatz im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums ist bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020, zu der auch die digitale Agenda für Europa gehört, von fundamentaler Bedeutung.
Erwägungsgrund 3 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen