Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
In seiner Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, den besonderen Problemen von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Stärkung ihrer Rechte des geistigen Eigentums Rechnung zu tragen sowie bewährte Verfahren und wirksame Methoden zur Achtung dieser Rechte zu fördern.
Erwägungsgrund 11 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen