Erwägungsgrund 22 32012R0386
Das Amt sollte die Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums aus seinen eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.
Das Amt sollte die Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums aus seinen eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.