Erwägungsgrund 7 32012R0386
In seiner Entschließung vom 1. März 2010 über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt forderte der Rat die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, der Beobachtungsstelle ihnen zugängliche zuverlässige und vergleichbare Informationen über Nachahmungen und Piraterie zur Verfügung zu stellen und unter dem Dach der Beobachtungsstelle gemeinsam Pläne für die Erhebung weiterer Informationen zu entwickeln und zu vereinbaren. Ferner forderte der Rat die Beobachtungsstelle auf, jährlich einen umfassenden Bericht zu Ausmaß, Größenordnung und Hauptmerkmalen der Nachahmung und Piraterie sowie zu deren Folgen für den Binnenmarkt vorzulegen. Dieser Jahresbericht sollte im Einklang mit dem Datenschutzrecht unter Verwendung der dafür von den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellten relevanten Informationen erstellt werden. Der Rat hat ferner darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, neue wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle zur Erweiterung des legalen Angebots an kulturellen und kreativen Inhalten zu entwickeln und gleichzeitig Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen und diese zu bekämpfen, und zwar als notwendiges Mittel zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und kultureller Vielfalt.