Erwägungsgrund 8 32012R0386
In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Mai 2010 zur künftigen Überarbeitung des Markensystems in der Europäischen Union forderte der Rat die Kommission auf, eine Rechtsgrundlage für die Beteiligung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden „das Amt“) an durchsetzungsbezogenen Tätigkeiten, auch bei der Bekämpfung von Nachahmungen, zu schaffen, insbesondere durch die Förderung der Zusammenarbeit des Amtes mit den nationalen Markenämtern und mit der Beobachtungsstelle. Hierzu sieht die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unter anderem bestimmte Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vor.