Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor durch diese Verordnung auferlegten Informationspflichten sollten nicht zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen und Doppelarbeit im Hinblick auf Daten, die den Unionsorganen bereits im Rahmen der bestehenden Meldepflichten in der Union von Vertretern der Mitgliedstaaten und des privaten Sektors zur Verfügung gestellt wurden, möglichst vermeiden.
Erwägungsgrund 24 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen