Erwägungsgrund 17 32012R0386
Die Aufgaben, die das Amt wahrnehmen sollte, können mit den in der Richtlinie 2004/48/EG vorgesehenen Durchsetzungs- und Berichterstattungsmaßnahmen verknüpft werden. So sollte das Amt nationalen Behörden oder Betreibern gegenüber Dienstleistungen erbringen, die insbesondere auf eine einheitliche Umsetzung der Richtlinie abzielen und deren Anwendung erleichtern dürften. Die Aufgaben des Amtes sind somit in engem Zusammenhang mit dem Regelungsbereich von Rechtsakten zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu sehen.