Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um diese Aufgaben möglichst wirksam wahrzunehmen, sollte sich das Amt mit anderen Behörden auf nationaler, europäischer und gegebenenfalls internationaler Ebene beraten und mit diesen zusammenarbeiten, Synergien mit den von diesen Behörden wahrgenommenen Tätigkeiten schaffen und Doppelarbeit vermeiden.
Erwägungsgrund 21 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen