Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Text von Bedeutung für den EWR)
In seiner Entschließung vom 6. Juli 2011 zu einem Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, eine vollumfängliche Harmonisierung und Rechtssicherheit zu gewährleisten und somit für ein einheitliches und hohes Schutzniveau für den Einzelnen unter allen Umständen zu sorgen.
Erwägungsgrund 12 32012R0386Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen