Erwägungsgrund 14 32013R1301
Als KMU, zu denen auch Unternehmen der Sozialwirtschaft gehören können, sollten im Einklang mit der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen oder mittelständische Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission angesehen werden.