Erwägungsgrund 15 32013R1301
Zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Bekämpfung von Armut insbesondere bei Randgruppen ist es erforderlich, den Zugang zu Diensten im Sozial-, Kultur- und Freizeitbereich durch die Bereitstellung kleiner Infrastruktureinrichtungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen und älterer Menschen zu verbessern.