Erwägungsgrund 16 32013R1301
Gemeindenahe Dienste sollten alle Formen häuslicher, familienbasierter, haushaltsnaher und anderer gemeindebasierter Dienste umfassen, die das Recht aller Personen, mit gleichberechtigten Wahlmöglichkeiten in der Gemeinde zu leben, unterstützen und Isolation oder Ausgrenzung aus der Gemeinde zu verhindern versuchen.