Erwägungsgrund 27 32013R1301
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates. Im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 daher aufgehoben werden. Diese Verordnung sollte jedoch weder die weitere Durchführung noch die Änderung einer Unterstützung berühren, die die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 oder auf der Grundlage anderer für diese Unterstützung am 31. Dezember 2013 geltender Rechtsvorschriften genehmigt hat. Jene Verordnung sowie derartige andere geltende Rechtsvorschriften sollten daher nach dem 31. Dezember 2013 auf die Unterstützung oder die betreffenden Vorhaben bis zu ihrer Beendigung weiterhin Anwendung finden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 gestellte oder genehmigte Anträge auf Unterstützung sollten ihre Gültigkeit behalten.